Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Fahrverbote für Diesel

Was ist das Problem?

Die Luft in vielen Deutschen Städten ist giftig. Die Grenzwerte für Stickoxide werden nicht eingehalten – in vielen Städten liegen sie weit über dem zulässigen Maß. Wenn das passiert, müssen Behörden reagieren und einen sogenannten „Luftreinhalteplan“ aufstellen. Der muss konkrete Maßnahmen enthalten, wie die Grenzwerte wieder eingehalten werden können.

Worüber wird jetzt gestritten?

Stuttgart ist eine solche Stadt, in der das mit der sauberen Luft nicht funktioniert. Die Grenzwerte waren dort doppelt so hoch, wie zulässig. Also stellten die Behörden einen „Luftreinhalteplan“ auf. Darin enthalten: rund 20 Maßnahmen. Unter anderem sollte der öffentlichen Nahverkehr ausgebaut werden und die Stadt mehr Geschwindigkeitsbegrenzungen einführen.

Doch diese 20 Maßnahmen reichen nicht – findet die „Deutsche Umwelthilfe“. Es muss mehr getan werden – vor allem: Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge einführen.

Das gleiche Spiel in Düsseldorf. Auch dort wurden die Grenzwerte überschritten, auch dort wurde ein „Luftreinhalteplan“ in Kraft gesetzt – und auch dort findet die „Deutsche Umwelthilfe“: ohne Diesel-Fahrverbote nützt das nichts.

Warum darf die „Deutsche Umwelthilfe“ das?

Die Deutsche Umwelthilfe ist einer der Verbände und Vereine in Deutschland, die das Recht zur sogenannten „Verbandsklage“ haben. Das bedeutet, dass sie Rechtsstreitigkeiten im Namen der Allgemeinheit führen dürfen, nicht nur in eigener Sache.

Warum liegt das Ganze jetzt beim Bundesverwaltungsgericht?

Sowohl für Stuttgart als auch für Düsseldorf war das Ganze schon vor Gericht – nachdem die Deutsche Umwelthilfe geklagt hatte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte das Land Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan für Düsseldorf zu ändern. Das Land sei verpflichtet, Diesel-Fahrverbote zu prüfen: „Fahrverbote für (bestimmte) Dieselfahrzeuge seien rechtlich (und tatsächlich) nicht von vornherein ausgeschlossen“, so das Bundesverwaltungsgericht.

Ähnlich das Verwaltungsgericht Stuttgart: Dort müssten Fahrverbote für Fahrzeuge mit Benzin und Gas unterhalb der Schadstoffklasse Euro 3 und für Diesel unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6 geprüft werden.

Die „Deutsche Umwelthilfe“ will erreichen, dass die Städte per Gericht zu solchen Maßnahmen verpflichtet werden.

Die beiden Bundesländer konnten dagegen in Berufung gehen – haben sich aber entschieden, direkt eine sogenannte „Sprungrevision“ zum Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Dort werden nun die bisherigen Urteile überprüft – neue Vorträge, Gutachten oder Argumente werden nicht mehr ausgetauscht.

Was sind die Kernfragen?

Das Bundesverwaltungsgericht wird zunächst die Verhältnismäßigkeit prüfen. Fahrverbote sind eine sehr strenge Maßnahme, sie betreffen extrem viele Menschen – und auch die Wirtschaft. Das Gericht wird abwägen, ob deren Interesse höher wiegt als der Schutz von Gesundheit.

Das Gericht wird auch prüfen, ob die Fahrverbote wirklich das einzige Mittel sind, um die Grenzwerte zu erreichen. Sollte es zu dem Schluss kommen, dass die Grenzwerte auch mit anderen Maßnahmen eingehalten werden können, wären Städte nicht gezwungen, im Ernstfall auch Diesel-Fahrverbote auszusprechen.
Drittens wird das Gericht schauen, ob es für Fahrverbote schon eine gesetzliche Grundlage gibt. Wenn Kommunen Fahrverbote anordnen wollen, müssen sie auch eine gesetzliche Möglichkeit dafür haben. Dafür gehört zum Beispiel auch die Einführung eines entsprechenden Verkehrszeichens.

Hierbei geht es dann auch um die sogenannte „Blaue Plakete“.

Wird eine neue “Blaue Plakette” eingeführt?

Bislang gibt es rote, gelbe und grüne Plaketten, je nach Schadtstoffausstoß. Manche Städte haben Umweltschutzzonen eingerichtet, in die nur Fahrzeuge mit grüner Plakete einfahren dürfen. Das Problem: die bisherigen Plaketten richten sich nach dem Feinstaubausstoß, nicht aber nach den Stickoxiden – und um die geht es hier.

Der Bund müsste also eine neue, blaue Plakette einführen. Dafür aber gibt es bislang wenig Anzeichen.

Die beiden Verwaltungsgerichte, die für Düsseldorf und Stuttgart verhandelt haben, haben beide angenommen, dass die aktuelle Straßenverkehrsordnung auch jetzt schon Fahrverbote hergibt. Doch diese Frage ist alles andere als eindeutig.

Wie kann das Bundesverwaltungsgericht heute entscheiden?

Zunächst ist ein Punkt wichtig: Das Gericht kann heute nicht direkt Fahrverbote anordnen. Darüber hinaus bestehen vier Optionen:

a) Beide Vorentscheidungen bestätigen. 


Die Entscheidung wäre dann, dass Städte Fahrverbote einführen dürfen – und das auch müssten, wenn andere Maßnahmen nicht zum Erfolg führen. Das würde deutschlandweit, auch an anderen Gerichten, als Signal verstanden.

b) Beide Klagen abweisen.

Das wäre die Folge, wenn die Richter zum Ergebnis kommen, Fahrverbote gäbe die aktuelle Straßenordnung nicht her. Die Politik müsste dann eine gesetzliche Grundlage neu schaffen.

c) Beide Fälle dem Europäischen Gerichtshof vorlegen.


Die Grenzwerte und rechtlichen Grundlagen in Deutschland basieren auf EU-Recht. Doch können nationale Gerichte bei Zweifeln darüber, wie das auszulegen ist, auch den EuGH um eine Beurteilung bitten.

d) Beide Urteile aufheben.


Die Fälle würden dann zurückverwiesen. Die beiden Verwaltungsgerichte hätten dann den Auftrag, weitere Tatsachen zu erheben und die Fälle darauf basierend neu zu beurteilen.

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Post Author: martin

Martin is an enthusiastic programmer, a webdeveloper and a young entrepreneur. He is intereted into computers for a long time. In the age of 10 he has programmed his first website and since then he has been working on web technologies until now. He is the Founder and Editor-in-Chief of BriefNews.eu and PCHealthBoost.info Online Magazines. His colleagues appreciate him as a passionate workhorse, a fan of new technologies, an eternal optimist and a dreamer, but especially the soul of the team for whom he can do anything in the world.

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