Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf für ein drittes Geschlecht in Deutschland erarbeitet. Experten und Betroffene kritisieren den Entwurf des Ministeriums als „Missachtung der Grundrechte“. BuzzFeed News veröffentlicht den kompletten Gesetzesentwurf.
Ende vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch für Menschen gelten müsse, die weder Mann noch Frau sind. Deshalb müsse Deutschland die Kategorien „männlich“ und „weiblich“ in Pass und Geburtsurkunde um eine dritte Möglichkeit erweitern.
Fachverbände hatten im Mai nach Recherchen von BuzzFeed News bereits darauf hingewiesen, dass es sich bei dem neuen Gesetz um eine Minimallösung handeln werde. Auch Justizministerin Katarina Barley und Familienministerin Franziska Giffey sprachen sich gegen den Entwurf aus. „Herabsetzend“ sei das Gesetz, „Schikane“ und eine weitere „Missachtung der Grundrechte“, so die Kritiker.
Am Ministerium von Horst Seehofer scheint diese Kritik abgeprallt zu sein. Der nun veröffentlichte Gesetzentwurf gleicht in weiten Teilen dem im Mai von BuzzFeed News exklusiv veröffentlichten und heftig kritisierten Entwurf. Zudem gibt es in dem Entwurf kein Operationsverbot an intergeschlechtlichen Kindern, welches im Vorfeld immer wieder gefordert worden war.
Kritikpunkte an dem neuen Gesetz sind:
Mit „Bürgerinnen und Bürger mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ sind intergeschlechtliche Personen gemeint. Für Transgender gilt weiterhin das stark veraltete Transsexuellengesetz von 1980, welches einen Wechsel des Geschlechts an hohe bürokratische Hürden bindet. Das Transsexuellengesetz wird von der Bundesvereinigung Trans* seit Jahren stark kritisiert. Der Verband hatte ähnlich wie liberale Oppositionsparteien bis zuletzt gehofft, dass das Gesetz auch für Trans-Personen gelten solle.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil ausdrücklich eine positive Bezeichnung gefordert. Im Urteil wird die Zahl der Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung auf rund 160.000 geschätzt. Laut verschiedener Studien identifiziert sich bis zu einem Drittel dieser Personen nicht mit der aktuell vermerkten Angabe ihres Geschlechtes im Geburtenregister.
Wie aber soll eine Bezeichnung lauten, die nicht diskriminierend ist? Das Bündnis „Dritte Option“ sprach sich für inter oder divers aus – Vorschläge, die von Betroffenen begrüßt wurden. Das Bundesinnenministerium schlug anderes vor. Diesen Vorschlag nannte das Justizministerin „herabsetzend“. Im Entwurf ist nun weiteres festgeschrieben.
Voraussetzung, um den dritten Geschlechtseintrag nutzen zu können, ist ein medizinisches Gutachten. In Deutschland wird Intergeschlechtlichkeit als Krankheit gesehen. Menschen, die mit Varianten von Chromosomen, Hormonen oder Geschlechtsorganen geboren werden, werden mit verschiedenen Kategorien als „DSD“ diagnostiziert, was für „Disorder of Sexual Development“ steht.
Viele intergeschlechtliche Menschen lehnen es ab, sich als krank diagnostizieren zu lassen. Medizinische Gutachten werden auch von Fachverbänden kritisiert, weil damit eine Stigmatisierung von Intersexualität als Krankheit einhergeht. Die Internationale Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (IVIM) etwa lehnt pathologisierende Kategorien wie „Störung“ ab.
„Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG schützt auch Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts.“ Das ist der zweite Leitsatz in der Begründung des Bundesverfassungsgerichts für ein drittes Geschlecht. Das Bundesinnenministerium sieht das offenbar anders und glaubt nicht an die Diskriminierung durch Sprache, deshalb soll in Gesetzen weiterhin das generishe Maskulinum verwendet werden.
Hier veröffentlichen wir den gesamten Gesetzentwurf:
Das neue „Geschlechtsänderungsgesetz“
BuzzFeed News
Juliane Löffler ist Redakteurin für LGBT* und Feminismus und lebt in Berlin. Contact this reporter at Juliane.Loeffler@buzzfeed.com
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