Intersexuelle Menschen sollen sich künftig als „Weiteres“ eintragen lassen. Liberale Oppositionsparteien und Expertinnen nennen das geplante Gesetz eine Missachtung der Menschenrechte.

Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf für ein drittes Geschlecht in Deutschland erarbeitet. Experten und Betroffene kritisieren den Entwurf des Ministeriums als „Missachtung der Grundrechte“. BuzzFeed News veröffentlicht den kompletten Gesetzesentwurf.

Ende vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch für Menschen gelten müsse, die weder Mann noch Frau sind. Deshalb müsse Deutschland die Kategorien „männlich“ und „weiblich“ in Pass und Geburtsurkunde um eine dritte Möglichkeit erweitern.

Fachverbände hatten im Mai nach Recherchen von BuzzFeed News bereits darauf hingewiesen, dass es sich bei dem neuen Gesetz um eine Minimallösung handeln werde. Auch Justizministerin Katarina Barley und Familienministerin Franziska Giffey sprachen sich gegen den Entwurf aus. „Herabsetzend“ sei das Gesetz, „Schikane“ und eine weitere „Missachtung der Grundrechte“, so die Kritiker.

Am Ministerium von Horst Seehofer scheint diese Kritik abgeprallt zu sein. Der nun veröffentlichte Gesetzentwurf gleicht in weiten Teilen dem im Mai von BuzzFeed News exklusiv veröffentlichten und heftig kritisierten Entwurf. Zudem gibt es in dem Entwurf kein Operationsverbot an intergeschlechtlichen Kindern, welches im Vorfeld immer wieder gefordert worden war.

Kritikpunkte an dem neuen Gesetz sind:


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Für Bürgerinnen und Bürger mit Varianten der Geschlechtsentwicklung wird die Möglichkeit geschaffen, Erklärungen zum Geschlecht und zu Vornamen gegenüber dem Standesamt abzugeben.

Mit „Bürgerinnen und Bürger mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ sind intergeschlechtliche Personen gemeint. Für Transgender gilt weiterhin das stark veraltete Transsexuellengesetz von 1980, welches einen Wechsel des Geschlechts an hohe bürokratische Hürden bindet. Das Transsexuellengesetz wird von der Bundesvereinigung Trans* seit Jahren stark kritisiert. Der Verband hatte ähnlich wie liberale Oppositionsparteien bis zuletzt gehofft, dass das Gesetz auch für Trans-Personen gelten solle.


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Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe oder mit der Angabe „weiteres“ in das Geburtenregister einzutragen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil ausdrücklich eine positive Bezeichnung gefordert. Im Urteil wird die Zahl der Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung auf rund 160.000 geschätzt. Laut verschiedener Studien identifiziert sich bis zu einem Drittel dieser Personen nicht mit der aktuell vermerkten Angabe ihres Geschlechtes im Geburtenregister.

Wie aber soll eine Bezeichnung lauten, die nicht diskriminierend ist? Das Bündnis „Dritte Option“ sprach sich für inter oder divers aus Vorschläge, die von Betroffenen begrüßt wurden. Das Bundesinnenministerium schlug anderes vor. Diesen Vorschlag nannte das Justizministerin „herabsetzend“. Im Entwurf ist nun weiteres festgeschrieben.


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Die Variante der Geschlechtsentwicklung ist durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen.

Voraussetzung, um den dritten Geschlechtseintrag nutzen zu können, ist ein medizinisches Gutachten. In Deutschland wird Intergeschlechtlichkeit als Krankheit gesehen. Menschen, die mit Varianten von Chromosomen, Hormonen oder Geschlechtsorganen geboren werden, werden mit verschiedenen Kategorien als „DSD“ diagnostiziert, was für „Disorder of Sexual Development“ steht.

Viele intergeschlechtliche Menschen lehnen es ab, sich als krank diagnostizieren zu lassen. Medizinische Gutachten werden auch von Fachverbänden kritisiert, weil damit eine Stigmatisierung von Intersexualität als Krankheit einhergeht. Die Internationale Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (IVIM) etwa lehnt pathologisierende Kategorien wie „Störung“ ab.


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Weitergehende sprachliche Anpassungen sind nicht erforderlich. Der weit überwiegende Teil der Rechtsvorschriften knüpft nicht an das Geschlecht an. In der Gesetzessprache findet dies regelmäßig seinen Niederschlag durch die Verwendung des generischen Maskulinums.

„Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG schützt auch Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts.“ Das ist der zweite Leitsatz in der Begründung des Bundesverfassungsgerichts für ein drittes Geschlecht. Das Bundesinnenministerium sieht das offenbar anders und glaubt nicht an die Diskriminierung durch Sprache, deshalb soll in Gesetzen weiterhin das generishe Maskulinum verwendet werden.

Hier veröffentlichen wir den gesamten Gesetzentwurf:

Das neue „Geschlechtsänderungsgesetz“


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Juliane Löffler ist Redakteurin für LGBT* und Feminismus und lebt in Berlin. Contact this reporter at Juliane.Loeffler@buzzfeed.com

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Post Author: martin

Martin is an enthusiastic programmer, a webdeveloper and a young entrepreneur. He is intereted into computers for a long time. In the age of 10 he has programmed his first website and since then he has been working on web technologies until now. He is the Founder and Editor-in-Chief of BriefNews.eu and PCHealthBoost.info Online Magazines. His colleagues appreciate him as a passionate workhorse, a fan of new technologies, an eternal optimist and a dreamer, but especially the soul of the team for whom he can do anything in the world.

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