Dieser AfD-Abgeordnete vergleicht Schwangerschaftsabbrüche mit der Nazi-Diktatur

Der familienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Schleswig Holstein, Frank Brodehl, hat Schwangerschaftsabbrüche mit der Nazi-Diktatur verglichen.

Anlass ist die Debatte über den umstrittenen Paragrafen 219a. Der stellt Werbung und öffentliche Information über Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Seit der Verurteilung der Frauenärztin Kristina Hänel hatte das zu deutschlandweiten Debatten und Protesten geführt.

In einer Pressemitteilung aus dem Januar schreibt Frank Brodehl, zwölf Jahre Nazi-Diktatur hätten gezeigt, wohin es führe, wenn eine Gesellschaft den Wert menschlichen Lebens relativiere. Die AfD argumentiert, mit der Abschaffung des Paragrafen 219a würden Abtreibungen zu einer alltäglichen medizinischen Dienstleistung.

„Genau dadurch würde aber eine Relativierung des Wertes menschlichen Lebens beginnen, die angesichts der Erfahrungen aus dem Dritten Reich mehr als gefährlich und nicht akzeptabel ist“, so Brodehl.

Weiter verglich der Politiker den Paragrafen 219a mit der Straßenverkehrsordnung:

Wer das Gesetz mit der Begründung abschaffen wolle, es handele sich bei dieser Vorschrift um ein Nazi-Gesetz, verkenne „dass Gesetze, nicht automatisch deshalb Unrecht sind, weil sie während der Zeit des Dritten Reiches verabschiedet wurden. Die 1934 eingeführte Straßenverkehrsordnung soll hierfür als Beispiel genügen.“

Paragraph 219a wurde vergangene Woche auch im Bundestag besprochen: SPD, Grüne, Linke und FDP sind für eine Änderung oder Streichung des Gesetzes, CDU/CSU und AfD dagegen.

In Kanada ist Abtreibung vollständig entkriminalisiert und wird genau wie jeder andere ärztliche Eingriff behandelt. Das Abtreibungsverbot wurde dort 1988 ersatzlos gestrichen. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass dies nicht zu einem Anstieg von Schwangerschaftsabbrüchen geführt hat. Das Land hat die geringste Müttersterblichkeit der ganzen Welt.

Gegnerinnen und Gegner des Gesetzes argumentieren, der 1933 verabschiedete Paragraph sei veraltet und nicht mehr zeitgemäß. Auch der geschäftsführende Bundesjustizminister Heiko Maas nannte den Paragraphen ein „Relikt aus der NS-Zeit.“ Die Zeiten, in denen der Staat das Kontrollrecht über die Körper seiner Bürger beanspruche, gehörten zum Glück der Vergangenheit an, so Maas im Dezember.

Unter dem Beitrag des AfD-Politikers meldeten sich vor allem Menschen zu Wort, die den Text Brodehls als Verharmlosung des Holocaust empfanden und sich darüber empörten.

Frank Brodehl reichte zusammen mit der AfD-Fraktion im Januar 2018 einen Antrag ein, wonach sich das Land Schleswig-Holstein auf Bundesebene für die Abschaffung des Paragraphen 219a einsetzen solle.

In der Bundestagsdebatte am vergangenen Donnerstag sprachen dazu die AfD-Abegordneten Marianne Iris Harder-Kühnel und Gottfried Curio. Sie argumentierten, ähnlich wie Brodehl und einige der Unions-Abgeordneten, vor allem mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 2006: die Menschenwürde und das Recht auf Leben stehen demnach auch dem ungeborenen menschlichen Leben zu.

In einem anderen Urteil, ebenfalls aus dem Jahr 2006, stellte das Bundesverfassungsgericht ebenfalls klar: „Wenn die Rechtsordnung Wege zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen durch Ärzte eröffnet, muss es dem Arzt ohne negative Folgen für ihn möglich sein, darauf hinzuweisen, dass Patientinnen seine Dienste in Anspruch nehmen können.“

Juliane Löffler ist Redakteurin für LGBT* und Feminismus und lebt in Berlin. Contact this reporter at Juliane.Loeffler@buzzfeed.com

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Post Author: martin

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